AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der kappazwei GmbH (nachstehend Auftragnehmer genannt) und dessen Vertragspartner (nachstehend Auftragnehmer genannt).

(2) Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Falle vor. Etwaige anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Solche AGB gelten nur, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Die Auftragserteilung durch den Auftragsgeber bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer ist in der Entscheidung über die Annahme frei.
(2) Technische Änderungen, Abweichungen und Irrtümer im Zusammenhang mit Broschüren, Katalogen, Abbildungen und Preislisten sind vorbehalten
(3) An Abbildungen, Beschreibungen und sämtlichen anderen Unterlagen behält sich die kappazwei GmbH die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorher schriftlicher Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.

§ 3 Auftragszeitraum 

Der Auftragszeitrum schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung des einzusetzenden Materials und Personals in den Geschäftsräumen des Auftragsnehmers, dem Veranstaltungs-, Installations- bzw. Produktionsort oder anderweitig vereinbarten Orten (Auftragsbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückkehr des Materials und Personals bzw. Abschluss der Arbeiten (Auftragsende) ein.

§ 4 Preise

(1) Die kappazwei GmbH behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere Materialpreisänderungen eintreten. Diese wird die kappazwei GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

(2) Sofern keine Festpreise vereinbart sind, erfolgt die Berechnung zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen. Die angegebenen Preise sind unverbindliche Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Fracht-, Porto- und Versicherungskosten sowie zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Übernimmt die kappazwei GmbH die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme und ist nichts Anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie z.B. Reise- und Transportkosten, sowie die Verpflegungskosten.

(4) Wird der in abgeschlossenen Verträgen vereinbarte Leistungszeitraum oder –Aufwand überschritten, behält sich die kappazwei GmbH eine Korrektur der vertraglichen vereinbarten Summe auf der Rechnung zu den bei Vertragsabschluss gültigen Preisen inkl. Aufpreisen wie z.B. Nacht und Sonntagszuschläge, Überstundenzuschläge und volle Tagessätze bei Ablösung) vor. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer über gesonderte Konditionen bedürfen der Schriftform.

§ 5 Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Auftraggeber ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Im Falle der Stornierung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vergütung nachfolgender Staffel als Schadensersatz an den Auftragnehmer zu zahlen:
Stornierung 30 Werktage vor vertraglichem Produktionsbeginn: 25% von der Gesamtsumme.
Stornierung 20 Werktage vor vertraglichem Produktionsbeginn: 50% von der Gesamtsumme.
Stornierung 10 Werktage vor vertraglichem Produktionsbeginn: 80% von der Gesamtsumme.

Im Falle einer kurzfristigeren Stornierung sind 100% der beauftragen Summe fällig.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen sind die Rechnungen der kappazwei GmbH innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Abzug von Skonto ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung gestattet.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden für Aufträge mit einem Gesamtwert in Höhe von mehr als EUR 800,00 netto sowie für Vergütungen für von der kappazwei GmbH erbrachten Leistungen wie z.B. Montage und Installation in Höhe von 70% der Auftragssumme bei Auftragserteilung 30% bei Abnahme fällig.

(3) Im Falle nicht fristbedingter Zahlung schuldet der Auftraggeber mindestens die Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geldendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 7 Lieferung

(1) Sofern keine bestimmten Lieferfristen vereinbart sind, erfolgen Lieferungen baldmöglichst, d.h. entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten. Teillieferungen und entsprechende Teilrechnungen sind möglich.
(2) Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, insbesondere von Plänen, Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingung und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus.
(3) Ist der Auftraggeber mit der Begleichung einer früheren Forderung im Verzug, ist die Kappazwei GmbH, ohne die Verpflichtung zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens, berechtigt, Lieferungen zurück zu halten.
(4) Bei Eintritt von höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse ist die Kappazwei GmbH berechtig, die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung, höchstens für bis zu 8 Wochen hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können. 
(5) Im Falle eines Lieferverzuges, kann der Auftraggeber, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine pauschalisierte Entschädigung in Höhe von 0,5% des Netto-Auftrag Wertes für jede vollendete Woche des Verzuges verlangen. Jedoch höchstens 5% des Netto-Auftrag Wertes.

§ 8 Schadensersatz

(1) Vertagliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Kappazwei GmbH beruhen. Der verschulden unabhängige Schadensersatz-anspruch gemäß 3 536 Abs. 1 GBG ist ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare Schäden, haftet die Kappazwei GmbH darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer, seinem gesetzlichen Vertreter oder dessen leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten des Auftragnehmers.

(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 9 Gefahrenübergang

(1) die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt wird.
(2) mit vereinbarungsgemäßer Anlieferung, Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme der Ware, geht die Gefahr mit der Übernahme in den eigenen Betrieb auf den Auftraggeber über.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Kappazwei GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftragsgeber vor.
(2) bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Kappazwei GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und die Kappazwei GmbH über eine Beschädigung oder das Abhandenkommen unverzüglich zu melden.

§ 11 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Produkte ein Jahr ab Lieferung. Hierbei gibt es keine Rücksicht auf die Betriebsdauer. Für gebrauchte Produkte wird keine Gewährleistung übernommen. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach dem 33 478, 479 BGB bleibt von den Regelungen der beiden vorstehenden Sätze unberührt. Schadensersatzansprüche aufgrund einer durch Mängel verursachten Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz werden durch diese Regelungen ebenfalls nicht eingeschränkt.
(2) Der Kunde hat Sachmängel der Kappazwei GmbH gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
(3) Diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von der Kappazwei GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die Innerhalb der Verjährungsfrist, ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer, einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag.
(4) Die Kappazwei GmbH ist stets die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.

§ 12 Informationspflicht

(1) die Kappazwei GmbH verpflichtet sich, ihm erteilte Aufträge nach dem besten Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der technischen Vorgaben, Sicherheitsvorschriften und Informationen nach geltendem Recht und auf dem Stand der Technik auszuführen.
(2) Übermittelte Informationen werden vertraulich behandelt, auch nach Erledigung des Einzelauftrages.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags im vereinbarten Zeitrahmens ermöglichen. 
(4) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Auftragnehmer, über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Beginn der Arbeiten zu unterrichten.

§ 13 Datenschutz

Für die Erhebung personenbezogener Daten Gemäß Art. 1-3 DSGVO gilt die gesonderte Datenschutzerklärung gilt die gesonderte Datenschutzerklärung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit die Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(3) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
(4) Sofern nicht anders vereinbart gilt Hamburg als Erfüllungsort.
(5) Der Gerichtsstand ist Hamburg.